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e-connected - Initiative für Elektromobilität und nachhaltige Energieversorgung

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Förderungen

Bundesförderungen

Klima- und Energiefonds Förderung:

Der Klima- und Energiefonds fördert E-Mobilität in Österreich durch 5 Maßnahmen:

- Neue Energien 2020

2011 gibt es keine Förderung der E-Mobiliät durch das Forschungs- und Technologieentwicklungsprogramms Neue Energien 2020.
In den Jahren 2008-2010 waren relevante Stakeholder aufgerufen, kooperative Forschungsprojekte zum Thema E-Mobilität einzureichen. Im Jahr 2008 fanden zwei Ausschreibungen statt. Bei der zweiten Ausschreibung stellten Speicher- und Umwandlungstechnologien für E-Mobilität einen Themenschwerpunkt dar. 2009 wurde die dritte Ausschreibung zu Neue Energien 2020 durchgeführt. Für die vierte Ausschreibung (2010) stellte der Klima- und Energiefonds 35 Millionen an Fördermitteln zur Verfügung. Zu den Themenschwerpunkten zählten u.a. Energiesysteme, Netze und Verbraucher, Speichertechnologien sowie energieeffiziente Fahrzeugkomponenten und –systeme.
Weitere Informationen: www.klimafonds.gv.at 

- Modellregion E-Mobilität

Seit 2008 initiiert und unterstützt der Klima- und Energiefonds gemeinsam mit dem Lebensministerium den Aufbau von E-Mobilitätsmodellregionen. Der Ankauf von Ladestationen und E-Fahrzeugen, die Bereitstellung von Erneuerbaren Energien sowie die Entwicklung von neuen Geschäfts- und Mobilitätsmodellen sind inhaltlicher Kern des Programms. Die Modellregionen sollen als Erfahrungsquelle, Keimzelle und Multiplikator für die Entwicklung der E-Mobilität in Österreich wirken. Insgesamt gibt es nun in Österreich 5 E-Mobilitätsmodellregionen:
Rheintal (VLOTTE, Sieger derAusschreibung 2008 und 2009), Salzburg (ElectroDrive Salzburg, Sieger derAusschreibung 2009), Wien (e-mobility on demand), Graz (e-mobility Graz) und Eisenstadt e-mobilisiert. Die Regionen Wien, Graz und Eisenstadt wurden im Oktober 2010 zu Modellregionen der E-Mobilität gekürt. 
Die Modellregion VLOTTE zählt zu Europas größten E-Mobilitätsmodellregionen. Die nächste Projektphase sieht die Errichtung von Verleihstationen für Elektromobilität vor. Fördervolumen: € 5,2 Millionen. Das Besondere an der Modellregion ElectroDrive Salzburg ist, dass es Elektromobilität im Abo bietet, d. h. man least die Fahrzeuge und gibt sie nach der vereinbarten Laufzeit zurück. Fördervolumen: € 1,9 Millionen. In der Modellregion Wien („e-mobility on demand“) sollen hunderte Elektroautos und Ladesäulen bis 2012 eingeführt werden. Durch eine Mobilitätskarte wird die E-Mobilität optimal in den öffentlichen Verkehr integriert. Fördervolumen: € 1,3 Millionen. Auch in der Modellregion e-mobility Graz liegt der Schwerpunkt auf intelligenten systemischen Mobilitätslösungen, die sowohl die Nutzung von E-Fahrzeugen als auch Formen des Öffentlichen Verkehrs attraktiver machen. Fördervolumen: € 1,6 Millionen.
Die Modellregion Eisenstadt e-mobilisiert wird stufenweise ihr City Ruftaxi auf E-Taxi um-stellen. Car Sharing und Car Pooling sind ebenfalls Teil des Konzepts. Fördervolumen: € 560.000.
Die 4. Ausschreibung "Modellregionen E-Mobilität" fokussiert die Schwerpunkte "E-PendlerInnen" und "E-Logistik". Die Ausschreibung ist bis 12.10.2011 geöffnet und mit € 2,5 Millionen dotiert.
Weitere Informationen:
www.klimafonds.gv.at

- Technologische Leuchttürme der Elektromobilität

Für die Ausschreibung „Technologische Leuchttürme der Elektromobilität“ stellte der Klima- und Energiefonds im Jahr 2009 Fördermittel in der Höhe von
€ 12,9 Millionen zur Verfügung. Im Fokus dieses Ausschreibungsschwerpunktes fanden sich technologische Innovationen ´Made in Austria`, die kurz vor dem Durchbruch stehen. Es ging dabei um Fragestellungen, die das Fahrzeug selbst betreffen, die Stromspeicherung, die Steuerungselektronik, die Ladesysteme, die Netzintegration bis hin zum Userverhalten. Die Siegerprojekte 2009: Das Projekt „emporA“ führt österreichische Leitbetriebe aus Fahrzeugindustrie, Infrastrukturtechnologie, Energieversorgung und Wissenschaft zusammen, um in Entwicklung befindliche bzw. neue Teilsysteme nutzerorientiert und abgestimmt in innovative Gesamtsysteme für Elektromobilität zu integrieren. Das zweite Förderprojekt „Clean Motion Oberösterreich (CMO)“ des Clusterlands OÖ zielt darauf ab, Oberösterreich, als Region mit starker Automobil-Zulieferindustrie, „fit“ für das Elektrofahrzeug zu machen. Für die zweite Ausschreibung "Electromobility's technical beacons" (2010) stellte der Klima- und Energiefonds € 9,2 Millionen an Fördermitteln zur Verfügung. Drei Forschungsprojekte erhielten den Zuschlag: emporA2 – E-Mobile Power Austria – Leuchtturmprojekt der Austrian Mobile Power 2 (€ 2,2 Millionen), CMO - Clean Motion Offensive (€ 4,4 Millionen) und eMORAIL - Integrated eMobility Service for Public Transport (€ 2,6 Millionen).
Start der 3. Ausschreibung "Technologischen Leuchttürme der Elektromobilität": 15.6.2011. Die Ausschreibung ist bis 13.10.2011 geöffnet.
€ 6 Millionen werden zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen:
www.klimafonds.gv.at

- Förderung über klima:aktiv mobil

Weitere Informationen: siehe bitte Förderungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).

- Öffentlichkeitsarbeit

Der Klima- und Energiefonds sieht es als seine Aufgabe, die E-Mobilität gemeinsam mit anderen Akteuren zu fördern. Die Initiative e-connected befasst sich mit der Umsetzung dieser Strategie. In den letzten Monaten fanden bereits zahlreiche Veranstaltungen zum Thema E-Mobilität statt. Auch die Erarbeitung von einschlägigen Studien gehört ins Tätigkeitsfeld des Klima- und Energiefonds.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT):

- A3plus

Das österreichische Impulsprogramm A3plus des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) möchte den Verkehr der Zukunft durch Förderung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E-Projekte) im Bereich innovativer Antriebstechnologien und alternativer Kraftstoffe wesentlich energieeffizienter und umweltfreundlicher machen.
Förderwerber:
 • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Industrie, Dienstleistungs-
   unternehmen, Handelsunternehmen, Betreibergesellschaften,     
   Beratungsunternehmen
 • Wissenschaftliche Institutionen: Institute von Universitäten und
   Fachhochschulen, sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
 • Kompetenzzentren, Cluster, Vereine
Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW):

- Förderschiene „Betriebliche Verkehrsmaßnahmen” im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI)

Im Rahmen dieser Mobilitätsmaßnahme des Bundes werden Aktivitäten, wie
z.B. CO2-relevante Umstellungen von Transportsystemen und Fuhrparks sowie betriebliche Investitionsmaßnahmen zur Forcierung des öffentlichen Verkehrs sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs gefördert.
Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten.
Förderwerber: Sämtliche natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind.
Weitere Informationen: www.public-consulting.at/kpc/de/home/

- klima:aktiv mobil Förderungsprogramm

Ziel des klima:aktiv mobil Förderungsprogramms ist die Vermeidung und Verringerung von klimarelevanten Gasen (insbesondere Kohlendioxid) sowie Stickoxid- und Feinstaubemissionen im Verkehrs- und Transportbereich.
Das Förderungsprogramm ist - in Analogie zu den bereits bestehenden klima:aktiv mobil Beratungsprogrammen - zielgruppenorientiert aufgebaut und richtet sich an folgende Zielgruppen: Freizeit- und Tourismus, Betriebe, Städte, Gemeinden und Regionen sowie den Radfahrverkehr. Gefördert werden Maßnahmen zur Forcierung des Rad-, Fußgänger- und öffentlichen Verkehrs, die zu einer Verringerung oder Vermeidung von klimarelevanten Gasen bzw. Stickoxid- und Feinstaubemissionen führen. Der Förderungssatz beträgt bei Betrieben bis zu 30 %, bei Gemeinden bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten. Diese können sich in Abhängigkeit der Zielgruppe und des Förderungsgegenstandes aus Investitionen, Betriebskosten und Kosten von extern erbrachten immateriellen Leistungen zusammensetzen.
2009 wurden die klima:aktiv mobil Elektro-Fahrradförderung sowie die Förderpauschalen für Flottenumstellungen gestartet.
Seit 2010 läuft die Sonderaktion "E-Ladestationen".
Weitere Informationen: www.klimaaktivmobil.at
copyright - klimaaktiv: Logo klimaaktiv

 

 

Sonderaktion "E-Ladestationen"

Im Rahmen des Förderungsprogrammes klima:aktiv mobil wird ein finanzieller Anreiz für Investitionen zur Errichtung von maximal 50 E-Ladestationen je Förderwerber, an denen Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist, gewährt.
Förderwerber: sämtliche natürliche und juristische Personen, jedoch keine Privatpersonen.
Förderhöhe: Pauschale in der Höhe von € 250,- pro Ladestation für einspurige Fahrzeuge bzw. € 500,- pro Ladestation für mehrspurige Fahrzeuge, jedoch max. 30% (50% für Gebietskörperschaften) der umweltrelevanten Investitionskosten.
Die Förderung wird als „De-minimis"-Förderung gewährt. Die Förderung der Errichtung von E-Ladestationen Sonderaktion ist auf maximal 1.000 E-Ladestationen beschränkt und zeitlich bis zum 31. Dezember befristet.
Die Online-Antragsstellung ist vor Anschaffung bzw. Baubeginn der
E-Ladestationen erforderlich.
Weitere Informationen: www.umweltfoerderung.at 

Förderpauschale für Flottenumstellungen

Im Rahmen der beiden klima:aktiv mobil Förderschwerpunkte "Sonderaktion
Elektro-Fahrräder" und "Fahrzeuge mit alternativem Antrieb" werden Investitionen zur Anschafung/Umrüstung von maximal 10 E-Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen pauschaliert gefördert. Bei Flotten- umstellungen von mehr als 10 Fahrzeugen bzw. Umrüstungen von Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen wird die Förderhöhe im Einzelfall berechnet.
Förderwerber: sämtliche natürliche und juristische Personen. Eine Förderung von Privatpersonen für den Ankauf von Elektrofahrzeugen ist nicht möglich! 
Förderhöhe: Die Anschaffung von bis zu 10 mehrspurigen E-Fahrzeugen wird pauschal mit € 2.500,- gefördert (€ 5.000,- bei Verwendung von Ökostrom). Mehrspurige leichte E-Fahrzeuge werden mit € 1.250,- (€ 2.500,- bei Verwendung von Ökostrom) gefördert. Die Anschaffung von mehrspurigen leichten E-Fahrzeugen wird mit € 500,- bei normalem Strom und mit € 1.000,- bei Verwendung von Ökostrom gefördert. Für einspurige Elektrofahrzeuge (Elektro-Scooter, Elektro-Motorrad, etc.) beträgt die Förderpauschale € 250,- (€ 500,- bei Verwendung von Ökostrom), für Elektrofahrräder € 200,- (€ 400,- bei Verwendung von Ökostrom).
Weitere Informationen: www.klimaaktivmobil.at
copyright - klimaaktiv: Logo klimaaktiv

klima:aktiv mobil Elektro-Fahrradförderung

Im Rahmen der "klima:aktiv mobil Elektro-Fahrradförderung" wird die Anschaffung von maximal 10 Elektrofahrrädern mit einer Pauschale gefördert.
Die Förderhöhe beträgt pro Elektrofahrrad pauschal € 200,- bzw. € 400,- bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom. Die Förderung kann für Betriebe maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten bzw. für Gebietskörperschaften maximal 50% der umweltrelevanten Investitionskosten betragen.
Förderwerber: Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeit. Eine Förderung von Privatpersonen für den Ankauf von Elektrofahrrädern ist nicht möglich.
Weitere Informationen: www.klimaaktivmobil.at
copyright - klimaaktiv: Logo klimaaktiv

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Landesförderungen

Burgenland

Im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Elektrofahrzeugen" fördert die Burgenländische Landesregierung fördedie private Neuanschaffung eines Elektro-PKW bzw. den Umbau auf vollelektrischen Betrieb mit bis zu € 750,-- (30% des Anschaffungswertes), den Neukauf von Fahrrädern mit einem Elektro-Hilfsantrieb sowie Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen mit bis zu € 200,-- (30% des Anschaffungswertes). Die Neuanschaffung von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern wird mit bis zu € 300,-- (30% des Anschaffungswertes) gefördert.
Die Richtlinie zur Förderung von Elektrofahrzeugen tritt mit 01.01.2011 in Kraft.
Weitere Informationen:
Burgenländische Energie Agentur

Kärnten

Das Land Kärnten fördert den Ankauf von neuen Pedelecs bzw. Umrüstsätzen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 10% des Anschaffungspreises, maximal jedoch € 160,-. Nicht gefördert werden Unternehmer, welche Elektrofahrräder für das Unternehmen ankaufen.
Die Richtlinie wird mit 1.1.2011 wirksam un ddie Förderaktion hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011 (Kontingent: 1350 Pedelecs).
Weitere Informationen: Amt der Kärntner Landesregierung 
Das Land Kärnten fördert den Ankauf von neuen Elektroscootern und Elektrofahrzeugen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von € 200,-. Die Richtlinie wird mit 1. Jänner 2011 wirksam und die Förderaktion hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011 (Kontingent: 180 Elektroscooter und Elektrofahrzeuge).
Weitere Informationen: Amt der Kärntner Landesregierung

Niederösterreich

Im Rahmen der "NÖ Elektromoped-Förderung" wird natürlichen Personen, welche in NÖ ihren Hauptwohnsitz haben und in NÖ das neue Elektrofahrzeug behördlich zugelassen haben, ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von
20 % des Kaufpreise (inkl. USt.) jedoch max. € 300,- pro Fahrzeug gewährt.
Die Elektromoped-Förderung wurde bis 31.12.2011 verlängert.
Weitere Informationen: 
Amt der NÖ Landesregierung
Bei der "NÖ Fahrzeug-Alternativantrieb-Förderung" werden unter anderem der Ankauf von neuen, zweispurigen, für den Straßenverkehr in  Österreich erstmalig zugelassene Elektrofahrzeuge gefördert. Die Förderhöhe liegt für Privatpersonen bei € 700,- und für Taxiunternehmen bzw. Fahrschulen beträgt der nicht rückzahlbare Zuschuss € 2.000,--.
Die Förderung tritt mit 31.12.2011 wieder außer Kraft.
Weitere Informationen:
Amt der NÖ Landesregierung
Im Rahmen der "e-mobil Wachau Sonderförderung" unterstützt das Land Niederösterreich den Ankauf und das Leasing von Elektrofahrrädern (keine Segways), Elektromopeds und Elektroautos, welche entgeltlich und unentgeltlich an Gäste und Kunden im Gebiet des Tourismusverbandes Wachau-Nibelungengau-Kremstal überlassen und von „Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft" bzw. Gemeinden angekauft werden. Bei einspurigen Fahrzeugen beläuft sich der Zuschuss auf bis zu € 500,- und bei zweispurigen Elektrofahrzeugen auf bis
zu € 5.000,- Die Förderung gilt für Fahrzeuge welche ab 01.01.2010 gekauft wurden und tritt spätestens am 31.12.2011 außer Kraft.
Weitere Informationen: 
Amt der NÖ Landesregierung

Oberösterreich

Derzeit gibt es keine Landesförderung für den Ankauf von Elektrofahrzeugen.
Weitere Informationen: Amt der OÖ Landesregierung

Salzburg

Das Land Salzburg fördert im Rahmen des Klima- und Umweltpaktes (KLUP) die Anschaffung von bis zu zwei mehrspurigen Elektrofahrzeugen pro Förderwerber. Die Förderungshöhen betragen € 3.000,- pro KFZ bei Verwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen, € 2.000,- pro KFZ bei Verwendung von Strom aus konventionellen Quellen. Die Förderung richtet sich an natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine. Ein Fördertopf von € 80.000,- steht pro Jahr zur Verfügung.
Weitere Informationen: Amt der Salzburger Landesregierung

Steiermark

Der Ankauf von neuen oder gebrauchten elektrisch betriebenen 2-spurigen Fahrzeugen, die keine behördliche Zulassung benötigen und die insbesondere der Unterstützung der Mobilität von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung dienen, wird mit € 250.- gefördert.
Die Förderaktion endet mit 30.12.2011.
Weitere Informationen: 
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Steirischen Unternehmen mit einem Geschäftsfeld im Energie- und Umweltbereich bietet das neue Fördermodell e:Job maßgeschneiderte, praxisnahe Qualifizierung neuer MitarbeiterInnen noch vor Eintritt ins Dienstverhältnis: Kostenlose Unterstützung bei der Personalsuche, kostenlose bedarfsorientierte Informationen über Weiterbildungsangebot, durchschnittlich € 3000,- Qualifizierungsbudget für jede/n neue/n MitarbeiterIn, theoretische Ausbildung parallel zur Praxis in Ihrem Unternehmen, keine Personalkosten, rasche und unkomplizierte Abwicklung ohne bürokratischen Aufwand.
Weitere Informationen: www.ejob-steiermark.at

Tirol

Das Land Tirol fördert bis zu zwanzig Tiroler Gemeinden bei der Beschaffung eines Elektro-Fahrrades. Der Förderung beträgt € 300,00 je Gemeinde.
Weitere Informationen: Amt der Tiroler Landesregierung

Vorarlberg

Eine Landesförderung zur finanziellen Unterstützung des Kaufs von Elektrofahrzeugen gibt es in Vorarlberg derzeit keine. Die Vorarlberger Landesregierung hat 2009/2010 das Pedelec-Forschungsprojekt "LANDRAD" unterstützt. Ziel des Projektes war es, Erfahrungen über Einsatz und Technik von Elektrofahrrädern zu sammeln. Landrad steigerte u.a. die Bekanntheit und das Interesse an Elektrofahrrädern so stark, dass eine grosse Nachfrage an Pedelecs entstand.
Weitere Informationen: www.landrad.at

Wien

In Kooperation mit Wien Energie fördert die Stadt Wien die private Neuanschaffung von Elektrorollern, -mopeds, -motorrädern sowie Elektrofahrrädern wie die Nachrüstung von Fahrrädern mit E-Motoren. Die maximale Förderhöhe beträgt € 300,- pro Fahrzeug (30% des Anschaffungswertes). 
Laufzeit: 1.1.2011 bis 31.12.2011 
Weitere Informationen: Amt der Wiener Landesregierung

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Förderungen von Gemeinden

Auch zahlreiche Gemeinden Österreichs gewähren Förderungen für Elektrofahrzeuge. Erkundigen Sie sich am besten gleich bei Ihrem Gemeindeamt!

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Sonstige Anreize

Für Elektrofahrzeuge wird keine NOVA (in Österreich beträgt die NOVA max. 16%) eingehoben. (Quelle: BMF)

Weiters entfällt für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich elektrisch betrieben werden, die motorbezogene Versicherungssteuer. (Quelle: BMF)

Tipp: Viele Versicherungsgesellschaften gewähren einen 10 bis 20%igen Nachlass für Elektro-Fahrzeuge.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Letztes Update: 1.8.2011